Rechtsprechung
BVerwG, 04.05.1971 - I WB 163.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung eines dienstunfähigen Divisionsarztes bei der Bundeswehr - Versetzung eines Sanitätsoffiziers des Heeres von einer höheren STAN-Stelle im Verteidigungsministerium auf eine niedrigere STAN-Stelle - Rechtliches Interesse an einer Feststellung der Rechtmäßigkeit ...
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.12.1970 - I WB 101.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.05.1971 - I WB 163.69
Es ist, wie der Senat bereits in einem anderen Verfahren entschieden hat (Beschluß vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70), nicht Aufgabe der Gerichte, Rechtsstreitigkeiten auch nach eingetretener Erledigung einer Sache ohne Vorhandensein eines derartigen schützwürdigen Interesses weiterzuführen und damit rein akademische Entscheidungen zu treffen. - BVerwG, 11.11.1960 - WB 26.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.05.1971 - I WB 163.69
Denn selbst wenn die Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung durch eine Entscheidung des Senats festgestellt würde, würde diese Entscheidung den BMVg nicht in der Weise binden, daß eine Wiederverwendung des Antragstellers in seiner letzten Stelle oder in einer sonstigen, seinen Wünschen entsprechenden Weise, zu erfolgen hätte (BDH Beschluß vom 11. November 1960 - WB 26/60).
- BVerwG, 16.05.1974 - I WB 199.72
Rechtsmittel
Tut er das nicht oder nicht in angemessener Frist, hat der Soldat in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO das Recht zur sog. Untätigkeitsbeschwerde (vgl. BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - I WB 163/69).Eine gerichtliche Feststellung kann nur dann begehrt werden, wenn sie in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dafür bestimmt ist, den Antragsteller selbst in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen oder für sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben von Bedeutung ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - I WB 163/69).
- BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Rechtsmittel
Da der Soldat durch diese Rechtsbehelfe hinreichend gegen verzögerliche Sachbearbeitung durch den Vorgesetzten geschützt ist, bedarf es für den neben dem eigentlichen Begehren gestellten zusätzlichen Antrag, die Rechtswidrigkeit der Verzögerung bei der Vorlage des Antrages auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts fest zustellen, des Nachweises eines berechtigten Interesses an dieser Feststellung (BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - 1 WB 163/69). - BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 106.82
Rechtmäßigkeit einer Entscheidungen des Personalstammamtes der Bundeswehr (PSABw) …
Da der Soldat durch diese Rechtsbehelfe hinreichend gegen verzögerliche Sachbearbeitung durch den Vorgesetzten geschützt ist, bedarf es für den neben dem eigentlichen Begehren gestellten zusätzlichen Antrag, die Rechtswidrigkeit der Verzögerung bei der Vorlage des Antrags auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts festzustellen, des Nachweises eines berechtigten Interesses an dieser Feststellung (BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - 1 WB 163/69).
- BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82
Versetzung zur Dienstleistung als Rechnungsführerfeldwebel - Darlegung des …
Da der Soldat durch diese Rechtsbehelfe hinreichend gegen verzögerliche Sachbearbeitung durch den Vorgesetzten geschützt ist, bedarf es für den neben dem eigentlichen Begehren gestellten zusätzlichen Antrag, die Rechtswidrigkeit der Verzögerung bei der Vorlage des Antrages auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts festzustellen, des Nachweises eines berechtigten Interesses an dieser Feststellung (BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - 1 WB 163/69). - BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 56.84
Verpflichtung zur Teilnahme am gemeinsamen Ausdauertraining - Erhaltung und …
Da der Soldat durch diese Rechtsbehelfe hinreichend gegen verzögerliche Sachbearbeitung durch den Vorgesetzten geschützt ist, bedarf es für den neben dem eigentlichen Begehren gestellten zusätzlichen Antrag, die Rechtswidrigkeit der Verzögerung bei der Vorlage des Antrages auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts festzustellen, des Nachweises eines berechtigten Interesses an dieser Feststellung (BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - 1 WB 163/69). - BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 125.80
Fristablauf bei einer Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten
Es bedarf für den neben dem eigentlichen Begehren gestellten zusätzlichen Antrag, die Rechtswidrigkeit der Verzögerung bei der Entscheidung über eine Beschwerde oder weitere Beschwerde festzustellen, des Nachweises eines berechtigten Interesses an einer solchen Feststellung (BVerwG Beschluß vom 4. Mai 1971 - 1 WB 163/69).